ASB Begleiteter Umgang
"Jedes Kind hat das Recht auf beide Elternteile"
Kurzbeschreibung
Gem. 18 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII
„… bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelung soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden“
„Jedes Kind hat das Recht, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen“
(Art. 7.1. UN-Kinderrechtskonvention)
Dieses Recht ist seit 1998 gesetzlich festgeschrieben. Im Begleiteten Umgang (BU) wird versucht, das Recht des Kindes auf Umgang zu einer getrennt lebenden Bezugsperson umzusetzen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Der begleitete Umgang wurde in zweierlei Hinsicht im Gesetz verankert:
1. Anordnung des begleiteten Umgangs durch das Familiengericht
2. Begleiteter Umgang als Leistungsangebot der Jugendhilfe
Allgemeine Wirkungsziele des Begleiteten Umgangs
- Erhalt von Bezugspersonen (Vater, Mutter, Großeltern) bzw. Beziehungserhalt/Kontaktpflege mit Herkunftsfamilie bei Fremdunterbringung (Pflegefamilie, Heim)
- Abbau von Verlustängsten, Schuldgefühlen und Loyalitätskonflikten
Ablauf des Begleiteten Umgangs
Die Fachkraft vereinbart den Erstkontakt und evtl. weitere Kontakte mit dem/n betroffenen Kind/ern, kooperiert fallbezogen mit allen involvierten Institutionen (Sozialer Dienst, Gericht, Verfahrenspfleger, best. Psychologen, ggf. Pflegeeltern, Vormund) und schreibt Berichte ans Jugendamt.
Das Kind wird in die Aufnahmeprozedur involviert, indem es mit Personen und Räumlichkeiten bekannt gemacht und über die Zielsetzungen und Modalitäten der Umgangskontakte informiert wird.
In Abhängigkeit vom Alter wird das Kind nach seinen Wünschen und Bedürfnissen hinsichtlich der begleiteten Umgangskontakte befragt und an deren Gestaltung beteiligt.
Vor Beginn der Maßnahme des begleiteten Umgangs sollte in der Regel mit beiden Eltern eine Kooperationsvereinbarung getroffen werden, deren Akzeptanz mit der Unterschrift aller Parteien bestätigt wird.
Die Umgangskontakte finden an einem neutralen Ort statt. Vorzugsweise werden sie in den Räumlichkeiten des Arbeiter- Samariter-Bundes durchgeführt.
Dauer, Häufigkeit und Terminierung
Die Dauer der Maßnahme ist zeitlich begrenzt und wird von Anfang an festgelegt, sofern sie nicht bereits vom Gericht vorgegeben ist. Die Kontakte erfolgen in einem regelmäßigen Abstand und zu regelmäßigen Zeiten in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und seiner Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil.
Die betroffenen Kinder stehen für den Arbeiter-Samariter-Bund Kreisverband Unstrut-Hainich und seine Fachkräfte immer im Mittelpunkt mit ihrem Recht auf kindgerechten Umgang mit beiden Elternteilen.
Saskia Fernschild
Ansprechpartner "Begleiteter Umgang"
Tel. : 0 36 01 / 84 06 174
Fax : 0 36 01 / 84 06 175
ASB "Begleiteter Umgang"
Thälmannstraße 15
99974 Mühlhausen