Wegweiser Anmeldung
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihr Kind anmelden können.
Anmeldung des Kindes in einer Kindertagesstätte
Für ein mit Hauptwohnsitz in Mühlhausen bei den sorgeberechtigten Personen gemeldetes Kind ab 1 Jahr wird von der Stadtverwaltung Mühlhausen, Amt für Jugend, Sport und Sozi- ales, Ratsstrasse 25 (Hintergebäude, Tel 03601-452-253 oder -282) auf Antrag eine Kita-Karte kostenlos ausgestellt. Für Kinder unter einem Jahr ist die Ausstellung an den Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses der mit dem Kind in einem Haushalt lebenden Sorgeberechtigten gebunden. Die Aufnahme von auswärtigen Kindern ist eine Einzelfallentscheidung unter finanzieller Hinzuziehung der Heimatgemeinde.
Seit 01.08.2010 wird von der Stadtverwaltung Mühlhausen einmal eine Kita-Karte ausgege- ben, um für die Eltern die Beantragung eines Platzes in einer Mühlhäuser Kindertagesein- richtung zu erleichtern und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Die Kita-Karte sollte frühestmöglich, spätestens 6 Monate vor Besuchsbeginn in der Kindertagesstätte, beantragt werden. Die Kita-Karte ist bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in einer Kindertages- stätte der Leiterin vorzulegen, sie verbleibt dort nach Abschluss des Betreuungsvertrages. Bei einem evtl. Wechsel der Einrichtung wird die Kita-Karte dem/den Sorgeberechtigten wieder zur Verfügung gestellt.
Seit 01.08.2010 wird von der Stadtverwaltung Mühlhausen einmal eine Kita-Karte ausgege- ben, um für die Eltern die Beantragung eines Platzes in einer Mühlhäuser Kindertagesein- richtung zu erleichtern und Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Die Kita-Karte sollte frühestmöglich, spätestens 6 Monate vor Besuchsbeginn in der Kindertagesstätte, beantragt werden. Die Kita-Karte ist bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes in einer Kindertages- stätte der Leiterin vorzulegen, sie verbleibt dort nach Abschluss des Betreuungsvertrages. Bei einem evtl. Wechsel der Einrichtung wird die Kita-Karte dem/den Sorgeberechtigten wieder zur Verfügung gestellt.